1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen bei Bestellungen gelten nur dann, wenn sie von einem vertretungsbefugten Organ der LASK GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese auch dann, wenn der LASK in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auch online auf unserer Homepage unter www.lask.at/agb zur Verfügung.
1.2 Preise, Zahlungsmittel
Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben und exklusive möglicher Rabatte (zum Beispiel Mitgliederrabatt). Rabatte müssen vor Lieferung bzw. Leistung ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. Die Zahlung im Online-Ticketshop kann ausschließlich mit Kreditkarte (VISA, MasterCard), Banküberweisung (Sofortüberweisung) oder mittels PayPal erfolgen. Der LASK Fanshop akzeptiert Bargeld-, Kredit- und Bankomatzahlungen.
1.3 Hausordnung
Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte erklärt ausdrücklich die Hausordnung, die Bundesligarichtlinien und die AGB gelesen zu haben und unterwirft sich diesen Bestimmungen vorbehaltslos und unwiderruflich. Die Hausordnung ist an der Raiffeisen Arena ausgehängt und unter www.lask.at/Hausordnung. Die Bundesligarichtlinien sind online unter http://www.bundesliga.at/de/oefbl/bestimmungen/ abrufbar.
2. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Dienstleistungen über den Online-Ticketshop der LASK GmbH
Geltungsbereich
Der offizielle Online-Ticketshop der LASK GmbH ist unter der Domain tickets.lask.at aufrufbar und wird in der Folge als „Ticketshop“ bezeichnet. Für den Erwerb von Dienstleistungen im Ticketshop der LASK GmbH gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen, die Sie im Ticketshop im Zeitpunkt der Absendung Ihrer Bestellung unwiderruflich akzeptieren. Sie können diese speichern und ausdrucken. Auf der Homepage der LASK GmbH ist ausschließlich die jeweils aktuelle Fassung verfügbar.
Kundenkonto
Der Kunde kann im Ticketshop Dienstleistungen nur mit einem eigenen Kundenkonto bestellen. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seines Kontos und Passworts sowie die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer und seinen mobilen Geräten eigenverantwortlich. Dem Kunden ist dafür verantwortlich alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um sein Passwort geheim zu halten und dieses sicher aufzubewahren. Weiters wird geraten umgehend mit der LASK GmbH Kontakt aufzunehmen, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erlangt hat oder sein Kundenkonto oder Passwort unbefugt gebraucht hat.
Der Kunde gibt mit Registrierung im Ticketshop sein Einverständnis ab für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Konto oder Passwort vorgenommen werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Die LASK GmbH behält sich das Recht vor Kundenkonten zu schließen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Kunde gegen anwendbares Recht oder die AGB der LASK GmbH verstößt. Der Kunde kann jederzeit sein Konto und seine Daten löschen lassen. Näheres zum Schutz der bekanntgegebenen Daten findet sich unter www.lask.at/datenschutz, wo die Datenschutzerklärung und die Informationsrechte der LASK GmbH aufrufbar sind.
Angebot, Vertragsabschluss, Gewährleistung
Die Angebote im Ticketshop sind unverbindlich. Der Ticketshop stellt lediglich eine Aufforderung zum Angebot durch den Kunden dar. Mit Klicken des Buttons „Kaufen“ im Ticketshop gibt der Kunde ein unwiderruflich verbindliches Angebot ab und verpflichtet sich zur Zahlung. Der Kaufvertrag wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, die per Email ergeht, rechtswirksam. Alle Bestellungen sind verbindlich. Möglichkeiten zum Rücktritt oder zur Stornierung des Kaufvorgangs werden ausdrücklich nicht eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechtsbehelfe werden hiervon nicht berührt.
Rücktrittsrecht
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht im Sinne des § 11 FAGG, da es sich beim Kauf von Tickets im Ticketshop um Dienstleistungen der LASK GmbH im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und somit die Ausnahme des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG zur Anwendung kommt.
Für den Erwerb von Dienstleistungen über die offiziellen (Vor-)Verkaufsstellen der LASK GmbH kommen die hier genannten AGB sinngemäß zur Anwendung.
Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Eintrittskarten für den Besuch der Spiele von Mannschaften des LASK/der LASK GmbH, unabhängig davon, ob sie im Ticketshop oder in einer der offiziellen Verkaufsstellen erworben wurden.
Spieltermine
Die tatsächlichen Spieltermine und Beginnzeiten von Pflicht- und Freundschaftsspiele werden durch den LASK als Veranstalter bestimmt und bekanntgegeben. Die Terminangaben auf der Homepage des LASK/im LASK Ticketshop sind nicht verbindlich und können sich jederzeit ändern. Bereits erworbene Tickets können im Fall von Terminverschiebungen nicht retourniert werden.
Die Rücknahme von Eintrittskarten und die Rückerstattung des Eintrittspreises durch den LASK sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Spielverschiebung, eines Spielabbruchs sowie einer Spielabsage besteht kein Rückgaberecht. Für allfällige Wiederholungsspiele behalten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Stadion- bzw. Sektorensperren verlieren die betroffenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind Ersatzansprüche gegen die LASK GmbH oder den LASK ausgeschlossen. Die LASK GmbH behält sich das zeitlich unbeschränkte Recht vor ein Spiel in einer anderen Spielstätte als der Raiffeisen Arena auszutragen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und können nicht retourniert oder umgetauscht werden. Aus wichtigen Gründen kann die Zuteilung der Eintrittskarte zu einem bestimmten Sitzplatz abgeändert werden. Ersatzansprüche aufgrund von Sichtbehinderungen sind ausgeschlossen.
Nutzung und Weitergabe von Eintrittskarten
Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel können Eintrittskarten von der LASK GmbH nur zum privaten Gebrauch erworben werden. Der Kunde verpflichtet sich, Eintrittskarten ausschließlich ohne Gewinnabsicht zu erwerben. Der Erwerb zum gewerblichen und/oder gewinnbringenden Weiterverkauf der Eintrittskarte sowie die sonstige Weitergabe in gewerblicher und/oder kommerzieller Absicht (z.B. Verlosung der Karte) ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch die LASK GmbH gestattet. Sollte die LASK GmbH feststellen, dass Eintrittskarten ohne Zustimmung zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten oder weitergegeben wurden (zum Beispiel über Online-Plattformen wie willhaben, ebay etc., an Ticketagenturen wie Viagogo etc. oder zum Zweck von Verlosungen), ist die LASK GmbH berechtigt die betreffenden Karten entschädigungslos zu entwerten und deren Besitzern den Eintritt zu verwehren. Sämtliche Ersatzansprüche sowie eine Haftung für Mehrkosten und Unannehmlichkeiten sind ausgeschlossen. Ferner kann die LASK GmbH einen zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten gegenüber diesen Personen verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot die Zahlung einer angemessenen, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 5.000,00 pro Verstoß fordern. Die LASK GmbH behält sich in diesen Fällen vor in angemessener Art und Weise über das jeweilige Zuwiderhandeln zu berichten, um einer künftigen vertragswidrigen Nutzung der Tickets vorzubeugen. Die LASK GmbH behält sich zudem die Geltendmachung zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
Hausordnung, Zutritt zum Stadion, Stadionsicherheit
Regeln betreffend den Zutritt zum Stadion unterliegen der an der Spielstätte ausgehängten Hausordnung. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte, den Anordnungen des Veranstalters und den gegenständlichen AGB. Verstöße gegen die AGB und/oder die Hausordnung können auch ohne Vorankündigung oder Abmahnung mit einem Verweis aus dem Stadion geahndet werden, ohne Erstattung des Eintrittspreises. Der Zutritt zum Stadion ist nur nach erfolgter Sicherheitskontrolle möglich. Im Falle von Verspätungen kommt für den Besucher die Einlassregelung der jeweiligen Spielstätte zur Anwendung. Aus einem verspäteten Einlass können keinerlei Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und die Sicherheit aller anwesenden Personen ist der Besucher verpflichtet, im Rahmen des Stadionbesuchs sämtlichen Anweisungen der Polizei, Vertretern des LASK, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung Folge zu leisten. Bei einer entsprechenden Aufforderung ist ein von der Eintrittskarte abweichender Sitzplatz einzunehmen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der LASK GmbH gestattet. Eine vorab nicht gestattete Mitnahme von Kameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren ist strikt untersagt.
Ticketermäßigungen
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Ermäßigung sowie der mit der jeweiligen Ermäßigung verbundene Preis sind dem Ticketshop und den (Vor-)Verkaufsstellen des LASK zu entnehmen. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. In Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, freie Besucherkapazitäten vorausgesetzt, frei. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht kein Sitzplatzanspruch. Der Zutritt mit einer ermäßigten (Abo-) Eintrittskarte ist nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Für den Fall, dass der Nachweis für die Ermäßigung nicht erbracht werden kann, kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. In diesem Fall bestehen keine Ersatzansprüche.
Zustellung, Abholung, Gebrauch
Zusätzlich zu Punkt I. gelten für Eintrittskarten folgende Bestimmungen:
Bei Verlust der Eintrittskarte wird von der LASK GmbH kein Ersatz geleistet. Kunden werden aufgefordert, insbesondere print@home-Tickets bzw. Mobile-Tickets keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam aufzubewahren. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes. Das print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes gelöst wird, gilt als die gültige Eintrittskarte. Nachfolgende Eintrittskarten gleicher Identifikation werden durch den vorangegangenen Zutritt automatisch entwertet.
Missbrauch
Jeglicher Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsstätte ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verwehren. Sämtliche Ersatzansprüche gelten in diesem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus kann die LASK GmbH im Fall von Missbrauch einen künftigen Verkauf von Eintrittskarten verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot die Zahlung einer angemessenen, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 5.000,00 pro Zuwiderhandeln fordern.
Regress
Bei Verstößen gegen die Hausordnung, die AGB, die Bundesligarichtlinien, Bestimmungen der UEFA, sonstiger Durchführungsbestimmungen oder gegen geltende Rechtsbestimmungen (z.B. Abbrennen und Werfen von pyrotechnischen Gegenständen, Eindringen in den Spielfeldbereich, Werfen von Behältnissen und Feuerzeugen, Sitzen auf dem Zaun, mutwillige Beschädigungen etc.) verpflichtet sich der zuwiderhandelnde Besucher sämtliche der LASK GmbH/ dem LASK entstandene Schäden (auch verhängte Verbandsstrafen) zu ersetzen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Mitnahme und das Zünden von Pyrotechnik sowie das Werfen von Gegenständen aller Art Richtung Spielfeldbereich ein bundesweites Stadionverbot von 6 Monaten bis zu 10 Jahren zur Folge haben kann. Mehrere Schädiger haften zur ungeteilten Hand solidarisch.
Bildaufzeichnungen
Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bildaufnahmen hergestellt und in weiterer Folge verwertet werden (TV-Übertragungen, Foto, Videoüberwachung, etc.). Der Stadionbesucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels den derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren durch die LASK GmbH/ den LASK auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre und persönlichen Interessen des Besuchers eingreift.
Die Bestimmungen über den Kauf einer Jahreskarte gelten in Ergänzung zu den restlichen Bestimmungen über den Kauf von Eintrittskarten sowie den gegenständlichen AGB.
Arten von Jahreskarten
Eine Jahreskarte ist je nach Art der Karte für folgende Spiele der LASK GmbH/des LASK in der Raiffeisen Arena oder in einer anderen Spielstätte, in der das betreffende Spiel absolviert wird, für die Saison, für die sie erworben wurde, gültig:
– Abo: gültig für alle Heim-Bewerbspiele des LASK im Grunddurchgang sowie dem Finaldurchgang der Tipico Bundesliga für einen bestimmten Sitzplatz. Nicht inbegriffen sind Heimspiele in einem europäischen Bewerb bzw. in dessen Qualifikation und Europa League-Play-Off Spiele der Tipico Bundesliga.
– Frühjahrsabo: gültig für alle Heim-Bewerbspiele des LASK im Grunddurchgang sowie dem Finaldurchgang der Tipico Bundesliga für einen bestimmten Platz; für eine Halbsaison. Nicht inbegriffen sind Heimspiele in einem europäischen Bewerb bzw. in dessen Qualifikation und Europa League-Play-Off Spiele der Tipico Bundesliga.
Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erwirbt der Besucher/Käufer eine Eintrittskarte gültig für sämtliche Heim-Bewerbspiele des Grunddurchganges sowie des Finaldurchganges der Tipico Bundesliga (ausgenommen Europa League-Play-Off ) der jeweiligen Saison bzw. der Frühlingssaison (ausgenommen Europa League-Play-Off) der Kampfmannschaft der Lask GmbH/des Linzer Athletik-Sport-Klub. Die Bezahlung erfolgt einmalig bei Erwerb der Jahreskarte. Einzelspieltagsrückgaben sind ausgeschlossen.
Mit dem Erwerb einer Jahreskarte geht der Besucher/Käufer zugleich die Verpflichtung zum Erwerb einer Jahreskarte für sämtliche Heim-Bewerbspiele des Grunddurchganges sowie des Finaldurchganges der Tipico Bundesliga der jeweils zeitlich nachfolgenden Saison (ausgenommen Europa League-Play-Off ) der Kampfmannschaft der Lask GmbH/des Linzer Athletik-Sport-Klub ein, sofern die Bezugsverpflichtung bei Jahres– und Frühjahrsabos nicht bis spätestens 31.05 eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Die LASK GmbH verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig elektronisch per E-Mail auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung hinzuweisen.
Der Käufer erteilt der LASK GmbH ein SEPA Lastschriftmandat, der Einzug erfolgt per Lastschrift. Der Käufer sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die LASK GmbH verursacht wurde.
Beschränkung auf eine Jahreskarte pro Person
Jede Person kann nur eine Jahreskarte erwerben. Die Jahreskarte ist grundsätzlich übertragbar. Eine gewerbliche und/oder kommerzielle Weitergabe ist jedoch strikt untersagt und stellt eine missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte dar. Auf Verlangen der LASK GmbH ist der Käufer verpflichtet, die persönlichen Daten der Person bekannt zu geben, an die die Jahreskarte weitergegeben wurde.
Verlust
Bei Verlust der Jahreskarte verpflichtet sich der Käufer eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige zu machen. Unter Vorlage der Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige kann der Käufer ein Duplikat der Jahreskarte in der LASK Geschäftsstelle anfordern. Für die Ausstellung des Duplikats hat der Käufer den jeweils geltenden Karteneinsatz zu entrichten.
Missbräuchliche Verwendung
Jede missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte hat den Entzug der Jahreskarte zur Folge. Der jeweilige Inhaber der Jahreskarte haftet neben dem Käufer für die missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte. Bei Entzug der Jahreskarte aufgrund von missbräuchlicher Verwendung bestehen keine Ersatzansprüche.
Inkrafttreten
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung zum 01.05.2018 in Kraft und ersetzen sämtliche zu einem früheren Zeitpunkt bekanntgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Datenschutzbestimmung
Wir verweisen hier auf die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung. Diese ist online unter www.lask.at/datenschutz abrufbar.
Urheberrecht
Sämtliche von der LASK GmbH bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Logos, Grafiken, Bilder etc., stellen urheberrechtlich geschütztes Eigentum der LASK GmbH oder von Dritten dar. Ohne Zustimmung der LASK GmbH dürfen keine Inhalte der LASK GmbH extrahiert und/oder verwendet werden.
Haftung
Die LASK GmbH ist stets darum bemüht, ihre Dienstleistungen bestmöglich zu erbringen. Eine Haftung der LASK GmbH besteht jedoch nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die LASK GmbH, ihrer Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen und ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Ticket- bzw. Abopreis beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Insoweit die Haftung der LASK GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache, Nebenabreden
Auf sämtliche von diesen AGB erfasste Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für 4020 Linz sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ebenso ist ein Abgehen von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden.
Anfechtungsverzicht
Die Vertragsparteien verzichten darauf, soweit nach zwingendem Recht zulässig, diese AGB oder den Vertragsschluss mit der Lask GmbH zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten oder geltend zu machen, sie seien nicht gültig zustande gekommen oder nichtig. Auch auf eine Irrtumsanfechtung wird, soweit zulässig, verzichtet.
Salvatorische Klausel, Geltungserhaltende Reduktion
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine gültige oder rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliches und rechtliches Ergebnis der ungültigen bzw. rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.